Point Five Capital

Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

Als vertraglich gebundene Vermittler der PEH Wertpapier AG hat die Point Five Capital GmbH keine originäre Veröffentlichungspflicht nach Art. 10 der Offenlegungsverordnung und wir verweisen hierzu auf die Veröffentlichung unseres Haftungsdaches PEH Wertpapier AG: https://www.peh.de/wp-content/uploads/2021/03/OffenlegungsVO-PEH.pdf

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